Wappen von Ashford International LawAshford International Law PCDeutsch-amerikanisches Vermögens-, Steuer- und Nachlassrecht
Central Park und die Upper West Side in New York in der Abenddämmerung
Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland und in den Vereinigten Staaten

Deutsch-Amerikanisches Vermögen

Steuern, Vermögensplanung, Nachlassabwicklung und Unternehmensnachfolge für Deutsche, die Vermögen in den Vereinigten Staaten halten, dort leben oder mit ihrem Unternehmen dorthin expandieren.

Zugelassen in beiden Ländern
Deutschland sowie Washington DC, Virginia, Maryland und Kalifornien
Deutsche Juristen
Alle Anwälte der Kanzlei haben ihr juristisches Studium in Deutschland abgeschlossen
Steuererklärungen in beiden Ländern
Einschließlich der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Washington DC, Los Angeles, München
Beratung in deutscher und englischer Sprache

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Jede Situation hat eine eigene Seite mit den Fragen, die sich in ihr stellen, und mit den Beiträgen, Leitfäden und Buchkapiteln dazu.

Rechtsanwalt in Robe mit einem Band deutscher Gesetze

Für Berater

Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken und Testamentsvollstrecker ziehen die Kanzlei für die amerikanische Seite eines Mandats hinzu. Das Mandatsverhältnis zum eigenen Mandanten bleibt unberührt.

Häufige Situationen

Die meisten Mandate beginnen mit einer der folgenden Situationen.

Die Kanzlei

Eine deutsch-amerikanische Kanzlei

Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD

Die Kanzlei wird von Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD geleitet. Sie gehört zu den sehr wenigen in den Vereinigten Staaten tätigen Anwältinnen und Anwälten, die in Deutschland und in den Vereinigten Staaten vollständig ausgebildet und zugelassen sind. Sie hat den Juris Doctor der Columbia University Law School erworben und berät seit siebzehn Jahren deutsch-amerikanische Familien und Unternehmen in der grenzüberschreitenden Besteuerung, der Nachlassplanung und der Abwicklung von Nachlässen und Trusts. Sie ist beim Internal Revenue Service als Erstellerin von Steuererklärungen registriert, erstellt amerikanische Steuererklärungen aller Art sowie deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen und berät in Fragen der deutschen Einkommensteuer. Zu Beginn ihrer Laufbahn gehörte sie dem Team an, das die Bundesrepublik Deutschland in Verfahren nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verteidigte. Sie berät in deutscher, englischer und französischer Sprache.

Ashford International Law PC wurde 2015 gegründet. Alle Anwälte der Kanzlei haben ein deutsches juristisches Studium abgeschlossen und sind in Deutschland, Kalifornien, Virginia, Maryland oder Washington DC zugelassen; die Kanzlei hat eine Praxis im amerikanischen Bundessteuerrecht. Berührt eine Angelegenheit auch das Recht eines Staates, in dem die Anwälte der Kanzlei nicht zugelassen sind, etwa Frankreich, die Schweiz, Italien oder das Vereinigte Königreich, arbeitet die Kanzlei mit bewährten Anwälten, Steuerberatern und Notaren vor Ort zusammen.

Umschlag von Band I: Die Grundlagen
Umschlag von Band II: Unternehmerfamilien und Großinvestoren
Das Buch

Das amerikanische Vermögen

Steuer-, Vermögens- und Nachlassplanung für Deutsche in den USA

Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD hat die Fragen, die diese Website behandelt, in zwei Bänden systematisch dargestellt. Band I ist im Oktober 2026 im Verlag Clarison Press erschienen und richtet sich an Deutsche, die in den Vereinigten Staaten leben, dort Vermögen halten, von dort erben oder nach Deutschland zurückkehren. Band II behandelt Unternehmerfamilien und Großinvestoren.

Band I: Die Grundlagen
Erschienen im Oktober 2026 · 150 USD

34 Kapitel in neun Teilen, von der steuerlichen Ansässigkeit bis zur Rückkehr nach Deutschland

Band II: Unternehmerfamilien und Großinvestoren
Erscheint am 6. Januar 2027

45 Kapitel in zehn Teilen, von der Unternehmensnachfolge bis zum Family Office

Bestellungen nimmt der Verlag Clarison Press entgegen.

Themen

Jede Themenseite stellt die amerikanische und die deutsche Rechtslage nebeneinander dar und trägt das Datum ihrer letzten Überarbeitung.

Alle Themen und Beiträge

Bundesstaaten: Washington DC, Virginia, Maryland und Kalifornien

Gesellschafter und Geschäftsführung bei einer Besprechung
Unternehmerfamilien und Großinvestoren

Die amerikanische Seite des Familien­unternehmens

Die Kanzlei gründet amerikanische Tochtergesellschaften deutscher Familienunternehmen und betreut sie anschließend als Outside Counsel. Sie berät die Gesellschafter zur Nachfolge in die amerikanischen Beteiligungen, zu Holding- und Blockerstrukturen und zu Großinvestitionen in den USA.

  • Rechtsformwahl und Gründung
  • Laufende Betreuung als Outside Counsel
  • Verträge, Arbeitsrecht und Corporate Governance
  • Transparenz- und Meldepflichten der US-Struktur
  • Nachfolge in Gesellschaftsanteile
  • Familienverfassung und Family Office

Seminare und Vorträge

Ausgewählte Mandate

Großmutter, Mutter und Tochter
Vermögenswert 400 Mio. EUR
Pflichtteil einer enterbten Tochter

Die Mandantin, Tochter einer deutschen Unternehmerfamilie, lebt in den Vereinigten Staaten. Die Kanzlei vertrat sie von dort aus und machte ihren Pflichtteilsanspruch erfolgreich geltend.

Ingenieure an einer Maschine in einer Fertigung
Nachlasswert 20 Mio. USD
Fortbestand eines Familienunternehmens

Ein fehlerhaftes Testament sollte den Fortbestand eines deutschen Familienunternehmens sichern. Die Kanzlei setzte es in den Vereinigten Staaten durch und wehrte Pflichtteilsansprüche ab.

Marienplatz in München am Morgen
Nachlasswert 57 Mio. USD
Wohnsitze in beiden Staaten

Die Kanzlei wickelte den Nachlass einer Person mit Wohnsitzen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten ab, gestaltete die Besteuerung, bereinigte die steuerliche Lage und führte die Verfahren vor den deutschen und amerikanischen Finanzbehörden.

Mandantennamen und identifizierende Einzelheiten sind weggelassen. Frühere Ergebnisse begründen keine Gewähr für einen vergleichbaren Ausgang in anderen Angelegenheiten.

Drei Büros

Die Kanzlei hat Büros in Washington DC, Los Angeles und München. Besprechungen finden in den Büros oder per Videokonferenz statt.

Karten: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Kontakt

Die Kanzlei beantwortet Anfragen in deutscher und englischer Sprache. Durch eine Nachricht entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

Nachricht an die Kanzlei
Farragut Square in Washington