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Jede Situation hat eine eigene Seite mit den Fragen, die sich in ihr stellen, und mit den Beiträgen, Leitfäden und Buchkapiteln dazu.
Häufige Situationen
Die meisten Mandate beginnen mit einer der folgenden Situationen.
Eine deutsch-amerikanische Kanzlei

Die Kanzlei wird von Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD geleitet. Sie gehört zu den sehr wenigen in den Vereinigten Staaten tätigen Anwältinnen und Anwälten, die in Deutschland und in den Vereinigten Staaten vollständig ausgebildet und zugelassen sind. Sie hat den Juris Doctor der Columbia University Law School erworben und berät seit siebzehn Jahren deutsch-amerikanische Familien und Unternehmen in der grenzüberschreitenden Besteuerung, der Nachlassplanung und der Abwicklung von Nachlässen und Trusts. Sie ist beim Internal Revenue Service als Erstellerin von Steuererklärungen registriert, erstellt amerikanische Steuererklärungen aller Art sowie deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen und berät in Fragen der deutschen Einkommensteuer. Zu Beginn ihrer Laufbahn gehörte sie dem Team an, das die Bundesrepublik Deutschland in Verfahren nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verteidigte. Sie berät in deutscher, englischer und französischer Sprache.
Ashford International Law PC wurde 2015 gegründet. Alle Anwälte der Kanzlei haben ein deutsches juristisches Studium abgeschlossen und sind in Deutschland, Kalifornien, Virginia, Maryland oder Washington DC zugelassen; die Kanzlei hat eine Praxis im amerikanischen Bundessteuerrecht. Berührt eine Angelegenheit auch das Recht eines Staates, in dem die Anwälte der Kanzlei nicht zugelassen sind, etwa Frankreich, die Schweiz, Italien oder das Vereinigte Königreich, arbeitet die Kanzlei mit bewährten Anwälten, Steuerberatern und Notaren vor Ort zusammen.


Das amerikanische Vermögen
Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD hat die Fragen, die diese Website behandelt, in zwei Bänden systematisch dargestellt. Band I ist im Oktober 2026 im Verlag Clarison Press erschienen und richtet sich an Deutsche, die in den Vereinigten Staaten leben, dort Vermögen halten, von dort erben oder nach Deutschland zurückkehren. Band II behandelt Unternehmerfamilien und Großinvestoren.
34 Kapitel in neun Teilen, von der steuerlichen Ansässigkeit bis zur Rückkehr nach Deutschland
45 Kapitel in zehn Teilen, von der Unternehmensnachfolge bis zum Family Office
Bestellungen nimmt der Verlag Clarison Press entgegen.
Themen
Jede Themenseite stellt die amerikanische und die deutsche Rechtslage nebeneinander dar und trägt das Datum ihrer letzten Überarbeitung.
Bundesstaaten: Washington DC, Virginia, Maryland und Kalifornien

Die amerikanische Seite des Familienunternehmens
Die Kanzlei gründet amerikanische Tochtergesellschaften deutscher Familienunternehmen und betreut sie anschließend als Outside Counsel. Sie berät die Gesellschafter zur Nachfolge in die amerikanischen Beteiligungen, zu Holding- und Blockerstrukturen und zu Großinvestitionen in den USA.
- Rechtsformwahl und Gründung
- Laufende Betreuung als Outside Counsel
- Verträge, Arbeitsrecht und Corporate Governance
- Transparenz- und Meldepflichten der US-Struktur
- Nachfolge in Gesellschaftsanteile
- Familienverfassung und Family Office
Beiträge
Testamente, Trusts und VollmachtenDas Testament in Kalifornien und in Deutschland: Form, Anerkennung und Bindung
Erbfall und NachlassabwicklungDer echte Trust: Schenkungsteuer und Anzeige bei jeder Ausschüttung und bei der Auflösung
Altersvorsorge und RuhestandSocial Security und deutsche Rente: zwei Abkommen mit verschiedenen Aufgaben
Leitfäden
Das gesperrte US-Konto: ein Leitfaden für deutsche Erben zum Transfer Certificate7 Seiten. Kostenfrei gegen E-Mail.
Der Erwerb von US-Immobilien durch in Deutschland ansässige Personen18 Seiten. Kostenfrei gegen E-Mail.
Die amerikanische Besteuerung deutscher Renten, Lebensversicherungen und Private-Placement-Policen21 Seiten. Kostenfrei gegen E-Mail.
Seminare und Vorträge
31. Oktober 202610:00 Uhr Ostküstenzeit, Deutsche Internationale Schule WashingtonSteuer- und Vermögensplanung mit Blick auf eine Rückkehr nach Deutschland
6. November 2026Webinar, 12:00 Uhr Ostküstenzeit, 18:00 Uhr MEZDas erste US-Steuerjahr: Steuererklärungen in zwei Ländern
27. November 2026Webinar, 12:00 Uhr Ostküstenzeit, 18:00 Uhr MEZUS-Wertpapiere aus Deutschland: Quellensteuer, Abkommen und der Erbfall
Ausgewählte Mandate

Die Mandantin, Tochter einer deutschen Unternehmerfamilie, lebt in den Vereinigten Staaten. Die Kanzlei vertrat sie von dort aus und machte ihren Pflichtteilsanspruch erfolgreich geltend.

Ein fehlerhaftes Testament sollte den Fortbestand eines deutschen Familienunternehmens sichern. Die Kanzlei setzte es in den Vereinigten Staaten durch und wehrte Pflichtteilsansprüche ab.

Die Kanzlei wickelte den Nachlass einer Person mit Wohnsitzen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten ab, gestaltete die Besteuerung, bereinigte die steuerliche Lage und führte die Verfahren vor den deutschen und amerikanischen Finanzbehörden.
Mandantennamen und identifizierende Einzelheiten sind weggelassen. Frühere Ergebnisse begründen keine Gewähr für einen vergleichbaren Ausgang in anderen Angelegenheiten.
Drei Büros
Die Kanzlei hat Büros in Washington DC, Los Angeles und München. Besprechungen finden in den Büros oder per Videokonferenz statt.
Kontakt
Die Kanzlei beantwortet Anfragen in deutscher und englischer Sprache. Durch eine Nachricht entsteht noch kein Mandatsverhältnis.
Nachricht an die Kanzlei
































