Wappen von Ashford International LawAshford International Law PCDeutsch-amerikanisches Vermögens-, Steuer- und Nachlassrecht
Ihre Situation

Wohnsitz in den Vereinig­ten Staaten

Wer als Deutscher in den Vereinigten Staaten lebt, ist dort mit dem Welteinkommen steuerpflichtig und mit dem Hauptwohnsitz in den USA nach amerikanischem Recht auch der Nachlass- und Schenkungsteuer auf das Weltvermögen unterworfen; das Erbschaftsteuerabkommen weist einen Deutschen ohne amerikanischen Pass jedoch in den ersten zehn Jahren Deutschland zu. Deutschland bleibt für die Erbschaftsteuer eine Reihe von Jahren zuständig, ebenso für deutsches Vermögen und für Erben in Deutschland. Die Kanzlei ordnet beide Seiten in einer Planung.

Haus im spanischen Kolonialstil mit Garten in Kalifornien

Das Wichtigste in Kürze

  1. 1Der steuerliche Status ergibt sich aus vier getrennten Fragen: Staatsangehörigkeit, einkommensteuerliche Ansässigkeit, Hauptwohnsitz (domicile) für die Nachlass- und Schenkungsteuer und Inländereigenschaft für die deutsche Erbschaftsteuer.
  2. 2Ein Deutscher ohne amerikanischen Pass gilt nach dem Erbschaftsteuerabkommen in den ersten zehn Jahren seines amerikanischen Hauptwohnsitzes als in Deutschland wohnhaft; die Einbürgerung beendet diese Regel sofort, für Doppelstaater gilt sie nicht.
  3. 3Den unbegrenzten Ehegattenabzug der Nachlasssteuer erhält nur ein Ehegatte mit amerikanischem Pass. Für den Ehegatten ohne Pass bleiben der Jahresfreibetrag von 194.000 US-Dollar (2026), der Qualified Domestic Trust und der Ehegattenabzug nach dem Abkommen.
  4. 4Ein in Deutschland formgültig errichtetes Testament ist in Kalifornien anerkannt (§ 6113 Cal. Prob. Code); ob der District of Columbia ein im Ausland in ausländischer Form errichtetes Testament anerkennt, ist nicht geklärt. Ein Berliner Testament bindet den überlebenden Ehegatten vor einem kalifornischen Gericht nur, wenn ein Vertrag, das Testament nicht zu widerrufen, nachgewiesen wird (§ 21700 Cal. Prob. Code).
  5. 5Deutsche Investmentfonds, Lebensversicherungen und Betriebsrenten sind in der amerikanischen Steuer nach eigenen Kategorien einzuordnen; deutsche Publikumsfonds gelten in der Regel als passive ausländische Kapitalanlagegesellschaften (PFIC).
Amerikanischer und deutscher Reisepass

Zwei Untergruppen

Reisende mit Koffer
Untergruppe

Vor dem Umzug in die USA

Vor dem Beginn der amerikanischen Steuerpflicht bestehen Gestaltungsmöglichkeiten, die danach entfallen: die Aufstockung der Anschaffungskosten, die Bereinigung deutscher Fondsbestände, Schenkungen im Zehnjahresfenster und die Prüfung der deutschen Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.

Hafen und Altstadt von Konstanz
Untergruppe

Rückkehr nach Deutschland

Für Deutsche, die eine Rückkehr erwägen: die Reihenfolge der Entnahmen aus IRA und 401(k), die Besteuerung der Social Security in Deutschland, die Krankenversicherung, die Rückgabe der Green Card und die Exit Tax.

Visumantrag mit Reisepass und Stempel

Status und Ansässig­keit

Mit Green Card wird ein Deutscher in der Einkommensteuer wie ein Staatsangehöriger besteuert (§ 7701(b)(1)(A)(i) IRC); in der Nachlass- und Schenkungsteuer gilt in den ersten zehn Jahren des amerikanischen Hauptwohnsitzes die Zehnjahresregel des Abkommens. Die Einbürgerung erweitert die Einkommensteuerpflicht während des Aufenthalts in den USA nicht, beendet aber die Zehnjahresregel. Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche bei der Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Die Zehnjahresregel beginnt mit dem amerikanischen Hauptwohnsitz, nicht mit der Einreise.

Der Nachlassplan für zwei Länder

Bei Grundbesitz oder Erben in Deutschland sind zwei aufeinander abgestimmte Testamente vorzuziehen. Der widerrufliche Trust ersetzt für das eingebrachte Vermögen Testament und Nachlassverfahren; deutsches Vermögen gehört nicht in den Trust. Vollmachten und Patientenverfügungen werden für jedes Land in dessen Form errichtet.

Unterzeichnung von Urkunden
Brautpaar bei der Unterschrift während der Trauung

Ehe, Güterstand und Kinder

Aus deutscher Sicht besteht die Zugewinngemeinschaft nach dem Umzug fort; Kalifornien behandelt das während der Ehe dort Erworbene nach eigenem Recht als Gemeinschaftsgut (§ 760 Cal. Fam. Code). Ohne Rechtswahl gilt für den Nachlass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, und einen Pflichtteil der Kinder kennen die Bundesstaaten mit Ausnahme von Louisiana nicht; Virginia, Maryland und Washington DC geben dem überlebenden Ehegatten einen gesetzlichen Mindestanteil (elective share). In den USA geborene Kinder deutscher Eltern sind, außer bei Kindern von Diplomaten, amerikanische Staatsangehörige und bleiben auch nach einer Rückkehr in den USA steuerpflichtig. Die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben sie nicht, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort lebt, es sei denn, die Beurkundung der Geburt wird binnen eines Jahres beantragt (§ 4 Abs. 4 StAG).

Altersvorsorge

Deutsche gesetzliche Renten besteuert der Wohnsitzstaat wie die eigene Sozialversicherungsrente. Deutsche Betriebsrenten und Lebensversicherungen sind nach amerikanischen Kategorien einzuordnen; Artikel 18A des Einkommensteuerabkommens schiebt die amerikanische Besteuerung der Erträge vieler Pläne bis zur Auszahlung auf.

Älteres Paar im Golfwagen
Residenz und Hofgarten in Würzburg aus der Luft

Vermögen und Erbschaften in Deutschland

Deutscher Grundbesitz bleibt deutschem Erbrecht und deutscher Erbschaftsteuer unterworfen. Für deutsches Vermögen wird in der Regel ein Erbschein benötigt; der Antrag kann auf die im Inland befindlichen Gegenstände beschränkt werden (§ 352c Abs. 1 FamFG). Erbschaften und Schenkungen von ausländischen Privatpersonen und Nachlässen sind in den USA mit Formular 3520 zu melden, wenn sie im Jahr 100.000 US-Dollar übersteigen; für Schenkungen ausländischer Gesellschaften gilt 2026 eine Grenze von 20.573 US-Dollar.

Melde­pflichten

Konten und Depots in Deutschland sind mit FBAR und Formular 8938 zu melden, Beteiligungen an deutschen Gesellschaften unter Umständen mit Formular 5471, deutsche Fonds mit Formular 8621. Versäumte Meldungen werden über die dafür vorgesehenen Verfahren nachgeholt.

Amerikanisches Steuerformular W-8BEN

Die vier Rechts­ordnungen der Kanzlei

Kapitol in Washington zur Kirschblüte

Washington DC

Nachlasssteuer ab 4.988.400 USD zu Sätzen von 11,2 bis 16 Prozent, ohne Übertragung des Freibetrags. Einkommensteuer bis 10,75 Prozent.

Hafen von Baltimore am Abend

Maryland

Nachlasssteuer bis 16 Prozent über 5.000.000 USD; zusätzlich Erbanfallsteuer von 10 Prozent für Erwerber außerhalb der engen Familie. Einkommensteuer bis 6,5 Prozent zuzüglich örtlicher Steuer bis 3,3 Prozent; auf Veräußerungsgewinne zusätzlich 2 Prozent bei einem bereinigten Bruttoeinkommen (federal adjusted gross income) über 350.000 USD.

Landkarte von Virginia

Virginia

Keine Nachlass- oder Erbanfallsteuer. Einkommensteuer bis 5,75 Prozent.

Palmenallee in Los Angeles

Kalifornien

Keine Nachlasssteuer. Einkommensteuer bis 12,3 Prozent, über 1 Mio. USD zuzüglich 1 Prozent; Gemeinschaftsgut; Grundsteuer nach Proposition 13 und 19.

Werte 2026. Die Abkommen gelten für die Bundessteuern; das Diskriminierungsverbot des Einkommensteuerabkommens erfasst auch die Steuern der Bundesstaaten (Art. 24 Abs. 6 DBA-USA).

Themen zu dieser Situation

Umschlag von Band I

Im Buch: Band I, Teil I bis VIII, insbesondere Teil I (Die steuerliche Ansässigkeit) und Teil IV (Ehe, Partnerschaft, Kinder).

Zum Buch

Gestaltung anstelle des Notars

Mit Ausnahme Louisianas gibt es in den Vereinigten Staaten kein Notariat nach deutschem Vorbild. Der amerikanische Notary Public beglaubigt Unterschriften und nimmt Eide ab; das Notaramt berechtigt nicht dazu, Urkunden zu entwerfen oder rechtlich zu beraten. Die Gestaltungsarbeit, für die in Deutschland ein Notar hinzugezogen wird, liegt in den Vereinigten Staaten beim Anwalt. Die Kanzlei übernimmt auf amerikanischer Seite das gesamte Spektrum dieser Arbeit: Testamente, Trusts, Vorsorgevollmachten, sämtliche gesellschaftsrechtlichen Dokumente, die Nachlassplanung und die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie zu Lebzeiten.

Urkunden, die nach deutschem Recht notariell zu beurkunden sind, beurkundet weiterhin ein deutscher Notar. Für Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten nehmen die deutschen Auslandsvertretungen Unterschriftsbeglaubigungen und einzelne Beurkundungen vor, etwa den Erbscheinsantrag; Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten beurkunden sie nicht. Die Kanzlei koordiniert die Termine mit den Auslandsvertretungen und mit deutschen Notaren.

Kontakt

Die Kanzlei beantwortet Anfragen in deutscher und englischer Sprache. Durch eine Nachricht entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

Nachricht an die Kanzlei
Farragut Square in Washington