Wappen von Ashford International LawAshford International Law PCDeutsch-amerikanisches Vermögens-, Steuer- und Nachlassrecht
Unternehmerfamilien und Großinvestoren

Familien­unternehmen und große Vermögen zwischen Deutschland und den Vereinig­ten Staaten

Die Kanzlei berät in Deutschland ansässige Unternehmerfamilien mit amerikanischer Tochtergesellschaft oder Beteiligung, Investoren mit Immobilien, Fondsbeteiligungen und Depots in den Vereinigten Staaten sowie Gesellschafter und Nachfolger deutscher Familienunternehmen, die in die Vereinigten Staaten gezogen sind. Sie arbeitet dabei mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Hausanwälten der Familie zusammen.

Fertigungshalle eines Maschinenbauunternehmens
Besprechung in einem Büro mit Blick auf die Stadt

Die Kanzlei als Outside Counsel der US-Tochter­gesellschaft

Die Kanzlei gründet die amerikanische Tochtergesellschaft und betreut sie anschließend in ihren laufenden Angelegenheiten. Diese Arbeit erledigt sie selbst und gibt sie nicht an Korrespondenzanwälte ab.

  • Markteintritt und Wahl der Rechtsform
  • Gründung, Registrierung in den Bundesstaaten, Steuernummer und Bankverbindung
  • Corporate Governance, Beschlüsse und Berichte an die Bundesstaaten
  • Verträge mit Kunden, Lieferanten und Vertretern
  • Arbeitsverträge und arbeitsrechtliche Fragen
  • Transparenz- und Meldepflichten, Form 5472
Großvater, Vater und Sohn beim Angeln auf einem Steg

Vermögen und Nachfolge der Familie

Anteile an einer amerikanischen Gesellschaft, Grundbesitz und Fondsbeteiligungen in den USA sind Gegenstand der Nachfolgeplanung der Familie, nicht allein eine gesellschaftsrechtliche Frage.

  • Unternehmensnachfolge über den Atlantik
  • Deutsche Anteile in amerikanischer Hand
  • Nachfolger in den Vereinigten Staaten
  • Holding- und Blockerstrukturen
  • Großinvestitionen in den USA
  • Trusts, Familienstiftung und Generationensprungsteuer
  • Kunst und Sammlungen, Philanthropie
  • Familienverfassung und Family Office

Themen für Unternehmer­familien

Jedes Thema hat eine eigene Seite mit den Regeln beider Länder und den Gestaltungen, die die Kanzlei einsetzt.

Fünf Prüffragen für jede Struktur

Jede Struktur, die die Kanzlei empfiehlt oder verwirft, wird an denselben fünf Fragen gemessen.

1Laufende Steuerlast

Welche Ertrag- und Quellensteuern entstehen in beiden Ländern auf Gewinne, Ausschüttungen, Zinsen und Lizenzen, und in welchem Umfang greifen Abkommen und Anrechnung?

2Erbfallfestigkeit

Was löst der Tod eines Gesellschafters oder Investors in beiden Ländern aus: Nachlass- und Erbschaftsteuer, Verschonung, Nachweis der Rechtsnachfolge, Handlungsfähigkeit der Gesellschaft?

3Transparenzlast

Welche Melde-, Register- und Dokumentationspflichten entstehen, für wen und mit welchen Sanktionen?

4Investorenfähigkeit

Kann die Struktur Mitgesellschafter oder Fremdkapital aufnehmen, ohne steuerliche oder aufsichtsrechtliche Folgen auszulösen, die ihren Zweck vereiteln?

5Exitfähigkeit

Lässt sich die Struktur veräußern, umhängen oder auflösen, und mit welcher Steuerlast in beiden Ländern?

Drei typische Konstellationen

Drei Generationen einer Familie

Die Unternehmerfamilie

Ein Familienunternehmen in Deutschland hält eine amerikanische Tochtergesellschaft mit Werk und Vertrieb. Ein Nachfolger übernimmt die Leitung der Tochter und zieht in die Vereinigten Staaten; eine Tochter lebt seit Jahren mit Green Card in Texas.

Hafen und Hochhäuser in Baltimore

Die Investorenfamilie

Nach einem Unternehmensverkauf hält eine Familieninvestmentgesellschaft Mehrfamilienhäuser, ein Bürogebäude und Zusagen an Private-Equity-Fonds in den USA. Ein Sohn lebt in New York, eine Tochter in Deutschland.

Galerie mit Gemälden

Die Sammlung

Eine Sammlung in München lagert teilweise in einem amerikanischen Freilager und ist an ein amerikanisches Museum verliehen. Die Erbin ist amerikanische Staatsangehörige.

Ausgewählte Mandate

Großmutter, Mutter und Tochter
Vermögenswert 400 Mio. EUR

Pflichtteil einer enterbten Tochter einer deutschen Unternehmerfamilie, die in den Vereinigten Staaten lebt, erfolgreich geltend gemacht.

Ingenieure an einer Maschine in einer Fertigung
Nachlasswert 20 Mio. USD

Testament zum Erhalt eines deutschen Familienunternehmens in den Vereinigten Staaten durchgesetzt; Pflichtteilsansprüche abgewehrt.

Umschlag von Band II
Das Buch

Band II: Unternehmer­familien und Groß­investoren

Band II des Buches Das amerikanische Vermögen behandelt diese Fragen in zehn Teilen. Er erscheint am 6. Januar 2027.

Inhalt beider Bände
  • Teil I. Unternehmensnachfolge über den Atlantik
  • Teil II. Die amerikanische Tochtergesellschaft
  • Teil III. Deutsche Anteile in amerikanischer Hand
  • Teil IV. Nachfolger in den Vereinigten Staaten
  • Teil V. Holding- und Blockerstrukturen
  • Teil VI. Großinvestitionen in den Vereinigten Staaten
  • Teil VII. Trusts und Generationensprungsteuer
  • Teil VIII. Kunst und Sammlungen
  • Teil IX. Philanthropie
  • Teil X. Familienverfassung und Family Office

Gespräch für Unternehmer­familien und Family Offices

Die Kanzlei bespricht die Lage der Familie und des Unternehmens zunächst mit den Gesellschaftern oder dem Leiter des Family Office und stimmt das weitere Vorgehen mit den übrigen Beratern ab.

Nachricht an die Kanzlei
Farragut Square in Washington