Familienunternehmen und große Vermögen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten
Die Kanzlei berät in Deutschland ansässige Unternehmerfamilien mit amerikanischer Tochtergesellschaft oder Beteiligung, Investoren mit Immobilien, Fondsbeteiligungen und Depots in den Vereinigten Staaten sowie Gesellschafter und Nachfolger deutscher Familienunternehmen, die in die Vereinigten Staaten gezogen sind. Sie arbeitet dabei mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Hausanwälten der Familie zusammen.

Themen für Unternehmerfamilien
Jedes Thema hat eine eigene Seite mit den Regeln beider Länder und den Gestaltungen, die die Kanzlei einsetzt.
Fünf Prüffragen für jede Struktur
Jede Struktur, die die Kanzlei empfiehlt oder verwirft, wird an denselben fünf Fragen gemessen.
Welche Ertrag- und Quellensteuern entstehen in beiden Ländern auf Gewinne, Ausschüttungen, Zinsen und Lizenzen, und in welchem Umfang greifen Abkommen und Anrechnung?
Was löst der Tod eines Gesellschafters oder Investors in beiden Ländern aus: Nachlass- und Erbschaftsteuer, Verschonung, Nachweis der Rechtsnachfolge, Handlungsfähigkeit der Gesellschaft?
Welche Melde-, Register- und Dokumentationspflichten entstehen, für wen und mit welchen Sanktionen?
Kann die Struktur Mitgesellschafter oder Fremdkapital aufnehmen, ohne steuerliche oder aufsichtsrechtliche Folgen auszulösen, die ihren Zweck vereiteln?
Lässt sich die Struktur veräußern, umhängen oder auflösen, und mit welcher Steuerlast in beiden Ländern?
Drei typische Konstellationen
Ausgewählte Mandate

Pflichtteil einer enterbten Tochter einer deutschen Unternehmerfamilie, die in den Vereinigten Staaten lebt, erfolgreich geltend gemacht.

Testament zum Erhalt eines deutschen Familienunternehmens in den Vereinigten Staaten durchgesetzt; Pflichtteilsansprüche abgewehrt.

Band II: Unternehmerfamilien und Großinvestoren
Band II des Buches Das amerikanische Vermögen behandelt diese Fragen in zehn Teilen. Er erscheint am 6. Januar 2027.
Inhalt beider Bände- Teil I. Unternehmensnachfolge über den Atlantik
- Teil II. Die amerikanische Tochtergesellschaft
- Teil III. Deutsche Anteile in amerikanischer Hand
- Teil IV. Nachfolger in den Vereinigten Staaten
- Teil V. Holding- und Blockerstrukturen
- Teil VI. Großinvestitionen in den Vereinigten Staaten
- Teil VII. Trusts und Generationensprungsteuer
- Teil VIII. Kunst und Sammlungen
- Teil IX. Philanthropie
- Teil X. Familienverfassung und Family Office
Gespräch für Unternehmerfamilien und Family Offices
Die Kanzlei bespricht die Lage der Familie und des Unternehmens zunächst mit den Gesellschaftern oder dem Leiter des Family Office und stimmt das weitere Vorgehen mit den übrigen Beratern ab.
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