Seminare und Vorträge
Die Kanzlei veranstaltet eine Reihe einstündiger Webinare in deutscher Sprache zur grenzüberschreitenden Vermögens-, Nachlass- und Steuerplanung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Auf Anfrage hält sie Vorträge und Inhouse-Seminare für Banken, Vermögensverwalter, Steuerberater, Notare und Family Offices.

Die Webinarreihe
Jedes Webinar dauert eine Stunde und behandelt eine Lebenslage, von der Zeit vor dem Umzug in die Vereinigten Staaten über das erste amerikanische Steuerjahr bis zur Rückkehr nach Deutschland. Die Teilnahme kostet 300 US-Dollar je Anmeldung; die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Zusammenfassung und die Aufzeichnung der Sitzung.
Die Anmeldung erfolgt über InternationalEstateLaw.com. Die Termine der Reihe sind unten aufgeführt; die bisherige Seite Seminare und Vorträge enthält die Beschreibungen der einzelnen Webinare.
Vorträge und Inhouse-Seminare für Berater
Für Banken, Vermögensverwalter, Steuerberater, Notare und Family Offices behandelt die Kanzlei die amerikanische Seite der Mandate, die diese Häuser betreuen. Thema, Umfang und Vertiefung werden mit dem Auftraggeber abgestimmt, von der Einführung für Kundenberater bis zur Besprechung typischer Fallgestaltungen mit Steuerberatern und Notaren.
Grundlage der Vorträge
Die Vorträge beruhen auf den Themenseiten und Beiträgen dieser Website und auf dem Buch Das amerikanische Vermögen von Rechtsanwältin Dr. Caroline Esche Ashford, JD. Band I ist im Oktober 2026 im Verlag Clarison Press erschienen; Band II über Unternehmerfamilien und Großinvestoren erscheint am 6. Januar 2027.
Termine
- 31. Oktober 2026Deutsche Internationale Schule Washington, Potomac; Teilnahme freiSteuer- und Vermögensplanung mit Blick auf eine Rückkehr nach Deutschland
- 6. November 2026WebinarDas erste US-Steuerjahr
- 13. November 2026Webinar über GermanyUSAlawtaxfinance.comLiving in Germany, Inheriting in the United States
- 27. November 2026WebinarUS-Wertpapiere aus Deutschland
- 11. Dezember 2026WebinarUS-Immobilien aus Deutschland
- 22. Januar 2027WebinarAus einem amerikanischen Nachlass erben
- 26. Februar 2027WebinarBegünstigte eines amerikanischen Altersvorsorgekontos
- 9. April 2027WebinarIn Amerika leben mit Vermögen in Deutschland
- 23. April 2027WebinarGreen Card, Visum oder doppelte Staatsangehörigkeit und der Weg hinaus
Formate
Einstündige Webinare in deutscher Sprache zu einer Lebenslage, mit schriftlicher Zusammenfassung und Aufzeichnung.
Das amerikanische Depot in deutscher Hand, Quellensteuer und Dokumentation, die Freigabe von Konten im Erbfall und die Betreuung von Kunden mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten.
Das Erbschaftsteuerabkommen, Testamente und Trusts mit amerikanischem Bezug, amerikanische Altersvorsorge in der deutschen Steuer und die Meldepflichten der Mandanten.
Holding- und Blockerstrukturen, Großinvestitionen in den Vereinigten Staaten, Trusts und Familienstiftungen mit amerikanischen Begünstigten.
Seminare für die Mitarbeiter eines Hauses, mit Thema, Umfang und Fallbeispielen nach Absprache.
Themen
Staatsangehörigkeit, Green Card, Hauptwohnsitz und die Zehnjahresregel des Erbschaftsteuerabkommens.
Die beiden Steuerordnungen nebeneinander und die Anrechnung.
Abgestimmte Testamente, der widerrufliche Trust und Vollmachten, die in beiden Ländern anerkannt werden.
Der Ehegatte ohne amerikanischen Pass, der deutsche Güterstand in den Bundesstaaten und der Pflichtteil.
IRA, 401(k) und Roth, deutsche Renten, Social Security und Krankenversicherung.
Erwerb, Vermietung, Verkauf und Erbfall bei amerikanischen Immobilien; das Depot und die Quellensteuer.
Probate, Form 706-NA, Transfer Certificate und die Erbschaft aus Deutschland.
FBAR, Form 8938, Form 3520 und die Nachholung versäumter Erklärungen.
Die Planung vor dem Umzug, die Rückkehr nach Deutschland und die Exit Tax.
Die amerikanische Tochtergesellschaft, die Unternehmensnachfolge, Trusts und das Family Office.
Die Kanzlei stimmt Thema und Vertiefung jedes Vortrags mit dem Veranstalter ab und legt den Stand von Gesetz, Abkommen und Verwaltungspraxis zum Zeitpunkt des Vortrags zugrunde. Vorträge für Berater behandeln die amerikanische Seite eines Mandats so, dass sie neben der deutschen Beratung des Hauses verwendet werden kann.
Kontakt
Die Kanzlei beantwortet Anfragen in deutscher und englischer Sprache. Durch eine Nachricht entsteht noch kein Mandatsverhältnis.
Nachricht an die Kanzlei

