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Zusammenarbeit mit der Kanzlei

Erstberatung

Wir bieten unsere Erstberatung als umfassendes Paket an: die Durchsicht Ihrer Unterlagen, ein einstündiges Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt, eine ausführliche schriftliche Zusammenfassung und einen Zeitraum für Rückfragen.

Beratungsgespräch per Videokonferenz
Besprechungsraum mit rundem Holztisch und großen Fenstern

Einzelne Fragen beantworten wir nicht, ohne zuvor den Hintergrund geprüft zu haben. In grenzüberschreitenden Angelegenheiten übersehen Interessenten häufig gerade die entscheidenden Tatsachen. So kann etwa der ursprüngliche Güterstand eines Ehepaares die gesamte Beurteilung verändern, unabhängig davon, auf wessen Namen die Vermögenswerte heute lauten. Die Antwort auf die falsche Frage hilft nicht weiter; sie kann sogar Schaden anrichten. Jede Erstberatung beginnt deshalb mit der Durchsicht Ihrer Unterlagen und der Betrachtung Ihrer Situation als Ganzes.

Zweck der Erstberatung

Die Erstberatung dient dazu,

(a) Ihren rechtlichen Beratungsbedarf anhand der von Ihnen übermittelten Informationen zu erfassen;
(b) Ihre Fragen zu beantworten, soweit dies ohne weitere Recherche möglich ist;
(c) Ihre Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und deren Kosten, Vorteile und Nachteile zu erörtern;
(d) unser Honorar und die Bedingungen einer Mandatierung zu besprechen, falls nach dem Gespräch ein Mandatsverhältnis begründet werden soll; und
(e) die weiteren Schritte festzulegen, soweit angezeigt.

Was das Paket umfasst

Vor dem Gespräch

  • Sie beschreiben uns in Ihrer Anfrage Ihre Situation und Ihre Fragen.
  • Wir nennen Ihnen das Honorar für das Paket auf der Grundlage des Umfangs der Beratung.
  • Wir richten für Sie ein gesichertes Mandantenportal ein.
  • Sie laden Kopien der maßgeblichen Unterlagen in Ihr verschlüsseltes Mandantenportal hoch. (Bitte senden Sie uns keine Unterlagen und keine vertraulichen Informationen per E-Mail.)
  • Wir sichten Ihre Unterlagen.
  • Wir vereinbaren ein einstündiges Gespräch, persönlich oder per Videokonferenz.

In dem einstündigen Gespräch

  • analysieren wir Ihre Situation,
  • zeigen wir Ihre Handlungsmöglichkeiten auf,
  • empfehlen wir eine Vorgehensweise und
  • beantworten wir Ihre Fragen.

Nach dem Gespräch

  • senden wir Ihnen innerhalb von zwei Werktagen eine Zusammenfassung der rechtlichen Beurteilung, Ihrer Handlungsmöglichkeiten und unserer Empfehlungen; und
  • beantworten wir angemessene Rückfragen bis zwei Werktage nach Erhalt der Zusammenfassung.

Welche Unterlagen Sie hochladen sollten

Welche Unterlagen maßgeblich sind, hängt von Ihrer Angelegenheit ab. Bei der Nachlassplanung sind dies in der Regel bestehende Testamente, Trusts, Vollmachten und Eheverträge sowie eine Übersicht über Ihr Vermögen, aus der hervorgeht, wo sich die einzelnen Vermögenswerte befinden und auf wessen Namen sie lauten. Im Portal finden Sie einen Fragebogen zur Nachlassplanung, in den Sie den größten Teil der maßgeblichen Angaben eintragen können. Bei einer Nachlassabwicklung sind es in der Regel die Sterbeurkunde, das Testament oder der Trust, eine Übersicht über den Nachlass und der Schriftwechsel mit Gerichten, Banken oder Finanzbehörden. Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden.

Vertraulichkeit

Alle Informationen und Unterlagen, die Sie uns übermitteln, werden streng vertraulich behandelt, unabhängig davon, ob nach dem Gespräch ein Mandatsverhältnis zustande kommt.

Kein Mandatsverhältnis

Durch die Erstberatung wird kein Mandatsverhältnis begründet. Sie ist eine Leistung mit begrenztem Umfang, die Ihnen die Entscheidung erleichtern soll, ob Sie uns beauftragen möchten. Sie sind nicht verpflichtet, uns zu beauftragen, und wir sind nicht verpflichtet, für Sie tätig zu werden, solange beide Seiten keine Mandatierung vereinbart haben.

Mandatsvereinbarung

Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung, uns zu beauftragen, und übernehmen wir das Mandat, bereiten wir eine gesonderte, ausführlichere Mandatsvereinbarung (Agreement for Attorney Services) vor, die von beiden Seiten unterzeichnet wird.

Honorar und Zahlung

Das Honorar für das Erstberatungspaket nennen wir Ihnen individuell, nach dem Umfang der Beratung. Es ist vor dem Gespräch per Überweisung auf das Treuhandkonto (Trust Account) unserer Kanzlei zu zahlen. Es wird als Vorschuss (Retainer) verwahrt und bleibt bis zur Durchführung der Beratung Ihr Eigentum; danach wird es auf das Geschäftskonto der Kanzlei übertragen. Sie können die Erstberatung jederzeit vor dem Gespräch absagen; in diesem Fall erstatten wir Ihnen das Honorar in voller Höhe.

Erstberatung anfragen

Sie können eine Erstberatung über unser Kontaktformular anfragen. Eine kurze Beschreibung Ihrer Situation und Ihrer Fragen genügt; wir antworten Ihnen mit einem Angebot für das Paket und den weiteren Schritten.

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