Rückkehr nach Deutschland
Die Rückkehr nach Deutschland ändert die Besteuerung der Altersvorsorge, der Kapitalerträge, des Grundbesitzes und des Nachlasses. Mehrere Entscheidungen lassen sich nur vor dem Umzug treffen; danach sind sie nicht mehr oder nur zu höheren Kosten möglich. Diese Seite ordnet die Fragen in der Reihenfolge, in der sie sich stellen.

Das Wichtigste in Kürze
- 1Die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht beginnt mit dem Einzug, nicht mit der Anmeldung; die amerikanische Ansässigkeit eines Green-Card-Inhabers endet mit der Rückgabe der Karte (Form I-407), die eines Staatsangehörigen erst mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit.
- 2Wer die Green Card in mindestens acht von fünfzehn Steuerjahren gehalten hat, reicht für das Jahr der Rückgabe Form 8854 ein; bei einem Nettovermögen ab 2.000.000 US-Dollar, einer durchschnittlichen Jahressteuer der fünf Vorjahre über 211.000 US-Dollar (2026) oder ohne die Bescheinigung, die Steuerpflichten dieser fünf Jahre erfüllt zu haben, greift die Exit Tax.
- 3Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 besteuert Deutschland Auszahlungen aus 401(k)-Plänen und klassischen IRAs voll, soweit sie auf steuerlich begünstigten Beiträgen beruhen (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG); bei Roth-Konten werden nach überwiegender Auffassung nur die Erträge erfasst. Eine Auszahlung im Kalenderjahr vor dem Umzug bleibt in Deutschland steuerfrei.
- 4Die Social Security besteuert nach der Rückkehr nur Deutschland, mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns (84 Prozent für einen Beginn 2026); gesetzlich Versicherte zahlen auf sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 228 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
- 5Nach der Rückkehr gilt für den Nachlass aus deutscher Sicht deutsches Erbrecht mit Pflichtteil (Art. 21 Abs. 1 EuErbVO); ein Pflichtteilsverzicht bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2348 BGB), die in der Praxis vor einem Notar in Deutschland erfolgt.

Was vor der Rückkehr zu regeln ist
- 01Stichtage festlegen
Einzugstag in Deutschland und Tag der Rückgabe der Green Card bestimmen; vor der Prüfung der Exit Tax keine Berufung auf das Einkommensteuerabkommen.
- 02Kartenjahre zählen und die Exit Tax rechnen
Die drei Tests für jeden Ehegatten rechnen: Nettovermögen einschließlich Rentenanwartschaften, Durchschnitt der Steuer der fünf Vorjahre, Erklärungen der fünf Jahre.
- 03Die fünf Jahre vor dem Stichtag bereinigen
Versäumte Erklärungen und Meldungen nachholen; Form 8854 nie auslassen, auch nicht für Kinder.
- 04Rückgabe und Umzug auf einen Tag legen
Die Werte dieses Tages belegen und die Wahl nach Artikel 13 Absatz 6 des Einkommensteuerabkommens erklären, damit Deutschland die neuen Anschaffungskosten übernimmt.
- 05Über das Haus entscheiden
Ein Verkauf vor dem Umzug sichert bei gemeinsamer Veranlagung den Ausschluss von bis zu 500.000 US-Dollar Gewinn (§ 121 IRC) ohne Steuereinbehalt; sonst Vermietung mit Wahl der Nettobesteuerung.
- 06Über den Trust entscheiden
Ein gemeinsamer widerruflicher Trust wird ausländisch, wenn ein Ehegatte, der als Trustee wesentliche Entscheidungen mitträgt, die Karte zurückgibt und nicht binnen zwölf Monaten ersetzt wird (Treas. Reg. § 301.7701-7(d)(2)); Auflösung, Abspaltung oder Fortführung mit amerikanischem Trustee.
- 07Depots und Fonds ordnen
Kaufabrechnungen sichern, vor 2009 erworbene Aktien ausweisen, europäische Fonds vor der Rückkehr verkaufen, Formular W-8BEN vor der ersten Dividende hinterlegen.
- 08Altersvorsorge ordnen
Als erfasste Person (covered expatriate) Form W-8CE jedem amerikanischen Zahler übergeben, spätestens vor der ersten Auszahlung oder binnen 30 Tagen nach dem Stichtag; Roth-Umwandlung oder IRA-Auszahlung in das Jahr vor dem Umzug legen.
- 09Krankenversicherung klären
Die letzte deutsche Versicherung belegen und sich sofort bei der früheren Kasse melden; keine private Versicherung vor der Prüfung.
- 10Vorsorge und Testamente anpassen
Notarielle Vorsorgevollmacht errichten und die Testamente auf deutsches Erbrecht und die Form des amerikanischen Grundbesitzes abstimmen.

IRA, 401(k) und Roth nach der Rückkehr
Nach der Rückkehr ohne amerikanischen Status besteuert nur Deutschland die Auszahlungen. Ein Formular W-8BEN mit der deutschen Steuer-Identifikationsnummer verhindert den Einbehalt von 30 Prozent; eine dennoch einbehaltene Steuer rechnet Deutschland nicht an. Eine Auszahlung im Jahr des Umzugs, aber vor dem Einzug, erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz dieses Jahres.
Social Security und deutsche Rente
Das Sozialversicherungsabkommen regelt die Ansprüche, das Doppelbesteuerungsabkommen die Steuer. Amerikanische Versicherungszeiten zählen für die deutschen Wartezeiten, erhöhen aber keine Rente. Von Berechtigten im Ausland verlangt die Rentenversicherung jährlich einen Lebensnachweis; die Social Security Administration versendet an Berechtigte im Ausland in regelmäßigen Abständen einen Fragebogen (SSA-7162).


Krankenversicherung und Medicare
Wer zuletzt gesetzlich versichert war und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, wird mit dem Einzug in der Regel kraft Gesetzes wieder Mitglied seiner früheren Kasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a, § 174 Abs. 3 SGB V); wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres zurückkehrt, kann nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei sein. Die Krankenversicherung der Rentner verlangt eine Vorversicherungszeit, die Rückkehrer häufig nicht erfüllen; freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einnahmen. Medicare leistet in Deutschland nicht.
Green Card oder Staatsangehörigkeit aufgeben
Bei einer erfassten Person gilt das gesamte Vermögen am Vortag als verkauft und wird oberhalb von 910.000 US-Dollar (2026) besteuert; eine IRA gilt als ausgezahlt. Zuwendungen einer erfassten Person an Empfänger in den USA tragen danach lebenslang 40 Prozent Steuer beim Empfänger.


Rente, Investitionen, Immobilien und die Aufgabe der Green Card oder der amerikanischen Staatsbürgerschaft. Kostenfrei, Anmeldung über die Schule.
Themen zu dieser Situation

Im Buch: Band I, Teil IX (Die Rückkehr nach Deutschland, Kapitel 33 und 34) und Teil V (Altersvorsorge und Ruhestand).
Gestaltung anstelle des Notars
Mit Ausnahme Louisianas gibt es in den Vereinigten Staaten kein Notariat nach deutschem Vorbild. Der amerikanische Notary Public beglaubigt Unterschriften und nimmt Eide ab; das Notaramt berechtigt nicht dazu, Urkunden zu entwerfen oder rechtlich zu beraten. Die Gestaltungsarbeit, für die in Deutschland ein Notar hinzugezogen wird, liegt in den Vereinigten Staaten beim Anwalt. Die Kanzlei übernimmt auf amerikanischer Seite das gesamte Spektrum dieser Arbeit: Testamente, Trusts, Vorsorgevollmachten, sämtliche gesellschaftsrechtlichen Dokumente, die Nachlassplanung und die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie zu Lebzeiten.
Urkunden, die nach deutschem Recht notariell zu beurkunden sind, beurkundet weiterhin ein deutscher Notar. Für Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten nehmen die deutschen Auslandsvertretungen Unterschriftsbeglaubigungen und einzelne Beurkundungen vor, etwa den Erbscheinsantrag; Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten beurkunden sie nicht. Die Kanzlei koordiniert die Termine mit den Auslandsvertretungen und mit deutschen Notaren.
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